Ihre und unsere Anonymität ist uns sehr wichtig. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht und geben keine Information an Dritte (außer Exekutive) weiter. Auch die Geheimhaltung der Adresse ist uns ein Anliegen.
Sollten Sie sich für einen Aufenthalt entscheiden, basiert dieser auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und soll Ihr persönlicher Entschluss sein.
Wenn Sie Hilfe suchen, werden Sie bei freien Kapazitäten schnell und unbürokratisch aufgenommen.
Die Arbeit im Frauenhaus ist eine parteiliche für Sie und Ihre Kinder, wobei die Mitarbeiterinnen eine ganz klare Haltung gegen jede Form der Diskriminierung und Gewalt einnehmen und sich von Gewalttätern distanzieren.
Im Frauenhaus sind ausschließlich weibliche Mitarbeiterinnen beschäftigt.
Unser Arbeitsprinzip lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“, das soll Sie bei der Entwicklung von Zukunftsperspektiven für ein selbstbestimmtes Leben unterstützen.
Im Oktober 1982 wurde der Grundstein für die Gründung des Vereines „Kärntner Frauenhaus – Zufluchtsstätte für bedrohte und misshandelte Frauen und deren Kinder“ gelegt. Am 4.November 1982 erfolgte die Eintragung ins Vereinsregister.
Engagierte Frauen setzten sich zum Ziel, eine wirksame Soforthilfe und soziale Hilfen für misshandelte oder bedrohte Frauen und deren Kinder einzusetzen und Probleme gefährdeter Frauen und Kinder in der Öffentlichkeit bewusst zu machen. Oberstes Ziel war die Schaffung von Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme von bedrohten und misshandelten Frauen und deren Kinder.
Am 2. Mai 1984 wurde der Mietvertrag für das erste Frauenhaus in Kärnten unterzeichnet. Seither finden bedrohte und misshandelte Frauen und deren Kinder Zuflucht im Frauenhaus Klagenfurt.
Der Verein Frauenhaus Klagenfurt, dessen Tätigkeit im Sinne des § 37 der Bundesabgabenordnung (BAO) gemeinnützig und mildtätig nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:
Vertreten wird der Verein durch einen ehrenamtlichen Vorstand. Der Vorstand besteht aus 9 gewählten Mitgliedern (davon je eine Vertreterin des Städtebundes, des Gemeindebundes und der im Gründungskomitee vertretenen Frauenorganisationen, sowie einer Vertreterin des Sozialreferates des Landes Kärnten.
Mag.a Augustine Gasser (SPÖ)
Obfrau
Dr.in Julia Löschnig (ÖVP)
Pfarrerin Mag.a Lydia Burchhardt (Evangelische Frauenarbeit)
LAbg. Ruth Feistritzer (Städtebund)
Finanzreferentin
Mag.a Elisabeth Rausch (Bund demokratischer Frauen)
Christina Hardt-Stremayr, BA (Katholiche Kirche)
GMV Maria Setz (Gemeindebund)
StRin Sandra S.R. Wassermann (FPÖ)
LSIin RRin Christine Gaschler-Andreasch (Amt der Kärntner Landesregierung, Sozialreferat)
GR.in Daniela Blank
GR.in Susanne Neidhart
Das Team des Frauenhauses Klagenfurt besteht aus insgesamt 16 Mitarbeiterinnen aus den Fachgebieten Psychologie, Soziale Arbeit, Bildungs- und Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Krankenpflege und Betriebswirtschaft.
Geschäftsführung: Mag.a Brigitte Liebenberger
Frauenbetreuung: 4 Mitarbeiterinnen
Kinderbetreuung: 2 Mitarbeiterinnen
Hausorganisation: 1 Mitarbeiterin
Journaldienst für Nachtdienste, Feiertags- und Wochenenddienste: 8 Mitarbeiterinnen